RoHS Konformität
Informationen betreffend Elektroaltgeräteverordnung
In Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, Abl. Nr. L 37 vom 13.2.2003, S. 19 (Directive 2002/95/EC of the European Parliament and the Council of 27 January 2003 on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) normiert die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005 idF BGBl. II Nr. 183/2006, in § 4 Verbot und die Vermeidung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in Leuchten für private Haushalte und elektrischen Glühlampen.
Alle in unserem Sortiment befindlichen Geräte erfüllen die in dieser Verordnung normierten Erfordernisse, sei es, dass die in § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräteverordnung festgelegten Grenzwerte bestimmter Stoffe nicht überschritten werden, sei es, dass es sich um die in Anhang 2 der Verordnung aufgezählten Verwendungen handelt, die gemäß § 4 Abs. 2 Z. 5 von den Anforderungen des § 4 Abs. 1 ausgenommen sind, wie z.B. Blei in Loten für Server, Speichersysteme und Speicherarrays sowie Netzinfrastrukturausrüstungen für Vermittlung, Signalweiterleitung, Übertragung und Netzmanagement im Telekommunikationsbereich (Anhang 2 Z. EAG-VO). Dies gilt insbesondere für Mainboards und Grafikkarten.
Die von uns angebotenen Geräte sind daher ROHS-konform.
Informationen betreffend Elektroaltgeräteverordnung von der Haslinger / Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH als PDF-Datei.